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02.12.2007, 02:30


Als Freiberuf oder Freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.

Menschen die freie Berufe ausüben werden auch als "Freelancer" bezeichnet.
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Gast 

16.04.2008, 15:31


Hallo,
ich habe 2007 ab und zu Werkverträge bekommen und habe dabei selbständig IT-Projekte gemacht. Dazwischen war ich Arbeitslosgemeldet.
Ich war auch beim Finannzamt und einer meinte ich bräuchte ein Gewerbeschein usw.
Bekannte meinten ich bräuchte kein Gewerbe, da ich freiberuflich tätig war. Ab wann ist man freiberuflich und ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Bei den Projekten ging es darum, Datenbanken zu erweitern oder auch zu programmieren, was ich von zu Hause aus gemacht habe.
Ich muss wieder zum Finanzamt, wie kann ich den Sachbearbeiter es klar machen dass ich freiberuflich tätig war?
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Administrator 


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16.04.2008, 16:18


Ich habe da vielleicht was interessantes für Dich gefunden:

   vnr.de schrieb:
Freiberufler: Programmierer kann jetzt einfacher "freier Beruf" sein
Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) werden Programmierer, die kein Hochschulstudium absolviert haben, künftig einfacher als Freiberufler anerkannt. Die bisherige Rechtsprechung ließ das nur zu, wenn der Programmierer Systemsoftware entwickelte. Jetzt kann er auch Freiberufler sein, wenn er Anwendersoftware entwickelt (Bundesfinanzhof, XI R 9/03).


Ansonsten schau mal hier. Programmierer haben es noch scheinbar schwer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler#Abgrenzungsprobleme

Gruß
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Gast 

16.04.2008, 16:18


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